Die ELSA AG hat, nachdem die Rückzahlung der fällig gestellten Forderungen nicht möglich war und Kontoverfügungen nicht mehr zugelassen wurden, beim Amtsgericht Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. Wie die Gesellschaft ad-hoc berichtet, sei im Fall einer Nichtfortsetzung des Unternehmens aufgrund der dann anzusetzenden abweichenden Bewertungsansätze beim Umlauf- und Beteiligungsvermögen von einer Überschuldung der Gesellschaft auszugehen.