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Sulzer Medica: Aufschiebende Wirkung für Einzelklagen bis 8. März verlängert - Erarbeitung des vollständigen Wortlauts der Vergleichsvereinbarung benötigt mehr Zeit


Die aufschiebende Wirkung für Einzelklagen gegen die Sulzer Medica AG wegen verschmutzter Implantate ist von der Bundesrichterin Kathleen O´Malley bis am 8. März 2002 verlängert worden. Die Erarbeitung des vollständigen Wortlauts der Vergleichsvereinbarung mit den Patienten brauche mehr Zeit als vorgesehen, berichtet heute afx.



Die entscheidenden Eckdaten seien zwar festgelegt, es gelte jedoch noch einige Details sorgfältig festzuschreiben. Das Vertragswerk werde über 80 Seiten umfassen und soll am 8. März eingereicht werden, konnte man der Meldung weiter entnehmen.



Veröffentlichungsdatum: 22.02.2002 - 18:08
Redakteur: rpu
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