AM Lebensvers.: Aktionäre stimmen Gewinnabführungs
-
Der Gewinnabführungsvertrag sieht für die Aktionär
Die Aktionäre der Aachener und Münchener Lebensversicherung AG (AMLeben) haben am 11. Dezember 2001 im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung dem Gewinnabführungsvertrag mit der AM EPIC GmbH, einer ebenfalls zur AMB-Gruppe gehörenden Gesellschaft, zugestimmt. Dies gab die Aachener und Münchener Lebensversicherung AG im Rahmen einer Ad-Hoc Mitteilung bekannt. Dieser Vertrag war am 15. Oktober 2001 abgeschlossen worden.
Zusammen mit den Gewinnabführungsverträgen weiterer zum Konzern gehörender Gesellschaften soll noch für das Geschäftsjahr 2001 eine einheitliche körperschaftsteuerliche Organschaft innerhalb der AMB-Gruppe entstehen. Der Gewinnabführungsvertrag wird mit seiner Eintragung in das Handelsregister wirksam.
Der Gewinnabführungsvertrag mit der AMLeben sieht für die außenstehenden Aktionäre einen angemessenen Ausgleich (§ 304 AktG) in Höhe von 33,30 Euro und eine Barabfindung (§ 305 AktG) in Höhe von 528,00 Euro vor, die aufgrund von Bewertungsgutachten ermittelt wurden. Außenstehende Aktionäre bekommen damit für die Dauer des Abfindungsangebotes die Möglichkeit, gegen eine Barabfindung auszuscheiden oder bei Verbleib in der Gesellschaft eine jährliche Ausgleichszahlung zu erhalten.