Curanum Bonifatius räumt Aktionären Pflegeplatz ei
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Das Belegungsrecht steht jedem Aktionär zu, der si
Die im Curanum Bonifatius AG bietet derzeitigen und zukünftigen Aktionären der Gesellschaft in einem öffentlichen Angebot vom heutigen Tag ein vorrangiges Belegungsrecht in einer vom Unternehmen betriebenen Pflegeeinrichtung an. Dies teilte das Unternehmen per Ad-Hoc Meldung mit. Das Belegungsrecht steht jedem Aktionär zu, der sich verpflichtet, 500 Aktien der Gesellschaft 12 Monate durchgehend zu halten und gewährt über 15 Jahre einen Vorrang bei der Belegung eines Pflegeplatzes.
Besteht in der vom Aktionär ausgewählten Einrichtung eine Warteliste, rückt er bei Ausübung des Belegungsrechts auf den 1. Platz der Liste und erhält den nächsten freien Platz. Üben mehrere Aktionäre das Belegungsrecht für die gleiche Einrichtung aus, ist für deren Rangfolge der Zeitpunkt der Ausübung maßgeblich. Das Recht soll auch Familienmitgliedern des Aktionärs zugute kommen und kann für Ehegatten und Verwandten 1. oder 2. Grades geltend gemacht werden.