Am 9. Januar 2002 werden die Sachwalter der Swissair-Gesellschaften unter definitiver Nachlassstundung einen Schuldenruf erlassen. Danach haben die Gläubiger eine Frist von 20 Tagen, um ihre Forderungen anzumelden. Wie afx berichtet, sollen die Schuldenrufe in der nationalen und internationalen Presse veröffentlicht werden.
Ausgehend von den dann eingehenden Forderungen werden die Sachwalter zusammen mit dem Management der Gesellschaften einen Nachlassvertrag ausarbeiten. Allerdings könne eine allfällige Nachlassliquidation frühestens ab September 2002 erfolgen, hieß es weiter.