Die Crossair hält die gegen sie gerichtete Klage der französischen Regionalfluggesellschaft Air Liberte für nicht begründet. Wie vwd heute berichtet, hat die schweizerische Fluggesellschaft am Dienstag mitgeteilt, dass sie keine Kenntnis von der Tatsache hat, dass sie seinerzeit von der Swissair Group AG für eventuelle Verbindlichkeiten gegenüber AOM/Air Liberte mitverpflichtet worden sei.
Air Liberte habe weiteren Angaben zufolge in ihrer Klageschrift drei Grundlagen für ihre Forderungen genannt: Die Swissair Group habe sich verpflichtet, ihr einen ungenannten Betrag zu zahlen, wovon jedoch noch 38,1 Mio. CHF ausständen. Darüber hinaus würde die Klägerin eine Summe von 22,4 Mio. CHF von Crossair für ausgestellte, jedoch nicht genutzte Tickets verlangen.
Einen Betrag von 3 Mrd. CHF hätte die Klägerin als Schadensersatz für Rufschädigung angesetzt. Crossair habe bekräftigt, dass sie die Klage mangels ausreichender Begründung entschieden zurück weise, hieß es weiter.