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Bankg. Berlin: Zwei grundlegende Vereinbarungen zu - Mit dem Land Berlin sei eine Regelung zur Abschirm
Die Bankgesellschaft Berlin hat zwei wesentliche Vereinbarungen mit dem Ziel der nachhaltigen Sanierung erzielt. Mit dem Land Berlin als Großaktionär sei eine Regelung zur Abschirmung der Risiken des

Immobiliendienstleistungsgeschäfts des Konzerns ausgearbeitet worden. Dies gab die Bankgesellschaft Berlin im Rahmen einer Ad-Hoc Mitteilung bekannt. Diese Regelung ist heute vom Senat in Berlin bestätigt worden. Der wesentliche wirtschaftliche Effekt liegt in der Freistellung des Konzerns von den Risiken des Immobilienfondsgeschäfts (Altgeschäft bis 31. Dezember 2001). Die Ergebnisentwicklung des Konzerns, die operativ negativ erwartet wird, wird dadurch im laufenden Jahr positiv beeinflußt.



Parallel dazu haben der Konzern und die Arbeitnehmervertreter der großen Konzerngesellschaften eine "Rahmenvereinbarung zur Realisierung personalwirtschaftlicher Maßnahmen" unterzeichnet. Das

Maßnahmenpaket, das in einzelnen Vereinbarungen bis Ende März 2002 in den Gesellschaften umzusetzen ist, zielt auf eine Senkung der Sachkosten um 150 Mio. Euro und der Personalkosten um 300

Mio. Euro bis zum 31. Dezember 2005. Von diesen Einsparungen sind bereits jeweils 50 Prozent für das Jahr 2002 vorgesehen.



Durch beide Vereinbarungen hat der Konzern die Grundlage für eine nachhaltige Sanierung geschaffen. Auf dieser Basis wird derzeit ein Sanierungs- und Restrukturierungskonzept der Bank zur Genehmigung

durch die EU-Kommission ausgearbeitet.

Veröffentlichungsdatum: 17.12.2001 - 11:34
Redakteur: tba
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