VCL: Gespräche mit potentiellen Investoren werden
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10 Mio. DM Klage weitgehend abgewiesen
Die laufenden Gespräche mit potentiellen Investoren werden fortgesetzt. In einem konkreten Fall haben diese zu ersten Geschäftsabschlüssen geführt, die sich positiv auf die Liquiditätssituation der Gesellschaft ausgewirkt haben. Diese Verhandlungen werden in den kommenden Monaten weiter intensiviert. Die im August angekündigte Kooperationsabsicht mit einem Medienunternehmen wurde hingegen verworfen.
Das Landgericht München hat die Klage der Starlight-Film Produktions- und Vertriebs GmbH, i.L. vom März 2001 in Höhe von 10 Mio. DM gegen die VCL Film + Medien AG und den Vorstandsvorsitzenden in
allen Punkten abgewiesen. Das Gericht entschied lediglich, einer geringen Teilsumme von 350.000 DM in der Klage gegen die VCL Communications GmbH stattzugeben. Selbst gegen diese Entscheidung
erwägt die VCL Communications GmbH Berufung einzulegen.