DAB Bank: Ausgleichszahlung an außenstehende Aktio
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Der Barausgleich wird an diejenigen Aktionäre der
Vor dem OLG München ist am 13. Dezember 2001 auf Empfehlung des Gerichts ein Vergleich mit den Aktionären der Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl Walter Freitag und Cosmas Vermögensverwaltung GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Winfried Lubos, geschlossen worden, der zu einer Erledigung von Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15. November 2000 über die Zustimmung zum Erwerb sämtlicher Aktien der Self Trade S.A. Paris gegen Aktien DAB Bank AG im Wege der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts geführt hat.
Die klagenden Aktionäre hatten insbesondere gerügt, dass der Ausgabebetrag der im Zuge der vorgenannten Kapitalerhöhungen ausgegebenen neuen Aktien der DAB Bank AG unangemessen niedrig sei und daher den Wert der vor der Kapitalerhöhung vorhandenen Aktien verwässere. Das Landgericht München hat in erster Instanz den Klagen bereits wegen Verletzung von Informationspflichten stattgegeben.
Die Parteien haben sich zu dem Vergleich entschlossen, um den durch das Anfechtungsverfahren ausgelösten Schwebezustand im Interesse der DAB Bank AG und ihrer Aktionäre zu beenden. Dies teilte das Unternehmen per Ad-Hoc Meldung mit. Dem Prozess ist auf Seiten der DAB Bank AG deren Muttergesellschaft, die Hypo Vereinsbank AG, zum Zwecke des Vergleichsabschlusses beigetreten.
Der Vergleich sieht vor, dass sich die Hypo Vereinsbank zum Ausgleich einer etwa eingetretenen Verwässerung verpflichtet, auf die Aktien der außenstehenden Aktionäre der DAB Bank AG, die bei Abschluß des Vergleichs mit der Wertpapier- Kennnummer 507 230 geführt werden, einen baren Ausgleich von 1,10 Euro je Aktie zu zahlen. Der Barausgleich wird an diejenigen Aktionäre der DAB, die nach Börsenschluß am 19. Dezember 2001 Aktien mit der WKN 507 230 halten, am 20. Dezember 2001 über die Clearstream Banking AG durch
die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Der Barausgleich erfolgt für die Inhaber von DAB Aktien mit der WKN 507 230 provisions- und spesenfrei; von den berechtigten Aktionären ist nichts zu veranlassen.
Die im Zuge der oben genannten Kapitalerhöhungen ausgegebenen jungen Aktien der DAB sind bislang einer besonderen Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN: 507 231) zugeordnet. Die DAB beabsichtigt, die Zuordnung ihrer Aktien zu zwei verschiedenen Wertpapierkennnummern kurzfristig zu beenden und sämtliche Aktien der Wertpapierkennnnummer 507 230 zuzuordnen.