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EnBW reicht Bestrafungsantrag gegen die Riva Energ - Grund: Die Missachtung einer Einstweiligen Verfügu
Wegen Missachtung einer Einstweiligen Verfügung hat die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) gegen die Riva Energie AG beim Landgericht Stuttgart einen Bestrafungsantrag eingereicht. Das Essener Unternehmen verstoße ungeachtet der Verfügung vom 10. September 2001 unverändert gegen das Wettbewerbsrecht, heißt es in einer vwd-Meldung. EnBW hätte beklagt, dass Mitarbeiter oder Vertriebspartner der Riva Energie sich gegenüber Verbrauchern wiederholt als Mitarbeiter der EnBW ausgegeben hätten, um Stromlieferungsverträge abzuschließen.



Die Riva Energie AG hatte laut EnBW die Einstweilige Verfügung als rechtsverbindlich anerkannt. Danach könne gegen Riva pro Verstoß ein Ordnungsgeld von bis zu 500.000 DM verhängt werden.

Veröffentlichungsdatum: 13.12.2001 - 12:52
Redakteur: tba
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