Auf Antrag der e-m-s new media AG hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main folgenden Beschluss gefasst: Der Deutschen Börse AG wird im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, das geänderte Regelwerk des Neuen Marktes zu Lasten der e-m-s new media AG vor Ablauf von 6 Monaten seit Inkrafttreten der Änderungen dahingehend anzuwenden, dass Unternehmen aus dem Neuen Markt ausgeschlossen werden, deren Aktien an 30 aufeinander folgenden Börsentagen einen Tagesdurchschnittskurs von 1 Euro und eine Marktkapitalisierung von 20 Mio. Euro unterschreiten und beide Werte in den nächsten 90 Börsentagen nicht an mindestens 15 aufeinander folgenden Börsentagen übertroffen werden.