Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. Juni 2001 wurde der Vorstand ermächtigt, gemäß §71 (8) AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien zu erwerben. Die Ermächtigung sei auf den Erwerb von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals, d.h. auf höchstens 495.000 Stückaktien, beschränkt, heißt es in einer Pressemitteilung der Mologen AG. Von der Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals Gebrauch gemacht werden. Sie gilt bis zum 30. November 2002.