Der Vorstand hat das zu erwartende Jahresergebnis hochgerechnet. Hieraus ergibt sich - trotz positiver Monatsergebnisse von September und Oktober - dass die Aufwendungen für einen Sozialplan sowie die noch zu erwartenden negativen Ergebnisse von November und Dezember 2001 zu einem Verlust von mindestens der Hälfte des Grundkapitals führen werden. Der Vorstand zeigt dieses auf Grund der Bestimmung des § 92 AktG mit Blick auf die Aufstellung der Jahresbilanz des Geschäftsjahres 2001 hiermit an. Eine Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung erfolgt unmittelbar.