Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) hat eine formale Untersuchung wegen Insiderhandels mit Aktien gegen die von Insolvenz bedrohte Biodata Information Technology AG eingeleitet. Die Untersuchung werde sich erfahrungsgemäß über einige Wochen hinziehen, sagte eine Sprecherin der Kontrollbehörde am Freitag zu vwd. In einer ersten Prüfung hätten sich Anhaltspunkte für Insidergeschäfte ergeben. So habe es auffällige Verkäufe von Biodata-Aktien vor einer Ad-Hoc Mitteilung am 5. Oktober gegeben.
Damals hatte der Anbieter von Sicherheitssoftware die deutliche Verfehlung bereits reduzierter Planzahlen für 2001 sowie den Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden und Großaktionärs Tan Siekmann bekanntgegeben. Das BAWe will nun über eine Identitätsabfrage bei diversen Banken Querverbindungen zu möglichen Insidern innerhalb und außerhalb des Unternehmens prüfen. Gegebenenfalls wird das Verfahren dann an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Kurz vor Abschluss befindet sich eine zweite BAWe-Prüfung wegen möglichen Verstoßes gegen Ad-Hoc Vorschriften, die sich direkt gegen Biodata richtet. Es deute viel auf einen Ad-Hoc Verstoß hin, sagte die Sprecherin und ließ Konsequenzen durchblicken. Der Abschluß der Prüfung sei in der kommenden Woche zu erwarten. Die Folgen wären entweder eine Geldbuße, die im Extremfall bis zu drei Mio. DM betragen kann, oder die Abgabe des Vorgangs an die Staatsanwaltschaft.
Biodata hatte in der Mitteilung vom 5. Oktober 2001 eine Ad-Hoc Meldung vom 20. August 2000 korrigiert. Damals wurde ein letztlich nicht erhaltener Großauftrag gemeldet, der dem Unternehmen über 20 Mio. Euro pro Jahr gebracht hätte. Erst über ein Jahr später wurde bekanntgegeben, dass der Auftrag an Bedingungen gekoppelt war, die nicht erfüllt worden sind.