Der Vorstand der Openshop Holding AG wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juni 2001 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien zurückzukaufen. Vorstand und Aufsichtsrat der Openshop Holding AG beabsichtigen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Freitag.
Der von der Gesellschaft für den Erwerb je Aktie gezahlte Gegenwert darf den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapier Börse während der 10 Handelstage, die dem Erwerb vorausgehen, um nicht mehr als 10 Prozent über- bzw. unterschreiten, hieß es weiter.