Der Einladungstext der Crossair AG für europäischen Regionalflugverkehr zur außerordentlichen Generalversammlung am 6. Dezember 2001 wurde missverstanden. Die vorgeschlagene Änderung des Firmennamens und die Erwähnung des Sitzes in der Einladung nehme spätere Entscheidungen nicht vorweg, hieß es in einer afx-Meldung vom Donnerstag.
Die beantragte Namensänderung von Crossair AG für europäischen Regionalflugverkehr in Crossair AG trage der Neuausrichtung der Gesellschaft Rechnung und habe rein juristische und firmenrechtliche Gründe. Darüber hinaus solle die Gesellschaft künftig einen Doppelsitz haben, was aus der Einaldung zur außerorentlichen Generalsversammlung nicht hervorgehe, hieß es in der Meldung weiter.