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AWD legt beim Oberlandesgericht Celle Berufung ein - Das Gericht hatte einem Anleger Schadenersatz zuge


Die AWD Holding AG legt gegen ein Urteil des Landgerichts Hannover Berufung beim Oberlandesgericht Celle ein. Das Urteil und die Begründung seien nicht nachvollziehbar, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. Das Gericht hatte einem Anleger Schadenersatz zugesprochen, der sich von dem Finanzdienstleister bei der Zeichnung von Dreiländerfonds-Anteilen (DLF 94/17) nicht ausreichend beraten gefühlt hatte. AWD verwies darauf, dass das Unternehmen gemeinsam mit anderen Finanzvertrieben von 1994 bis 1996 als Vermittler, nicht aber als Initiator und Hersteller des Dreiländerfonds tätig gewesen sei.



Das Urteil könne kein Bestand haben, da es sich auf ein BGH-Urteil aus dem Jahr 1993 stütze, das auf den jetzt entschiedenen Fall nicht übertragbar sei. Außerdem stehe das Urteil im Widerspruch zu Entscheidungen der Oberlandesgerichte Frankfurt, Hamburg und Naumburg. Diese seien in vergleichbaren Fällen zu gegenteiligen Ergebnissen gelangt. Neun weitere Gerichtsverfahren seien in Sachen DLF 94/17 anhängig.



Der Gesamtstreitwert betrage drei Mio. DM. Vier dieser Verfahren stünden beim Landgericht Hannover zur Entscheidung an. AWD sei zuversichtlich, diese Verfahren zu gewinnen, hieß es in der vwd-Meldung weiter.



Veröffentlichungsdatum: 15.11.2001 - 13:28
Redakteur: tba
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