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ConSors: Verbraucherschützer drohen mit Einleitung - Eine Änderung des Preisverzeichnisses wird angemah


Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hat die ConSors Discount-Broker AG für vermeintlich unzulässige Gebühren bei der Übertragung eines Wertpapier-Depots zu einem anderen Finanzinstitut kritisiert und eine Änderung des Preisverzeichnisses angemahnt. Anderenfalls wollen die Verbaucherschützer gerichtliche Schritte einleiten, heißt es in einer vwd-Meldung. Die Verbraucherzentrale sieht in der Gebühr einen Verstoß gegen das Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.



"Wenn der Kunde die Auflösung des Depots verlangt, ist die Bank gesetzlich zur Herausgabe der von ihr verwalteten Wertpapiere verpflichtet. Kosten für die Abwicklung der Depotübertragung dürfen daher nicht noch einmal gesondert berechnet werden", wird der Finanzjurist der Verbraucherzentrale Hartmut Strube zitiert.



Veröffentlichungsdatum: 06.11.2001 - 16:39
Redakteur: tba
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