Die AWD Holding AG wird gegen das Urteil des Landgerichts Hannover, in dem einem Anleger Schadensersatz hinsichtlich der Beratung bei Dreiländerfonds-Anteilen zugestanden wurde, Berufung einlegen. Der Finanzdienstleister habe diesen Schritt damit begründet, dass Urteil und Begründung der Erstinstanz nicht nachvollziehbar seien. Gemeinsam mit anderen Finanzvertrieben sei AWD von 1994 bis 1996 als Vermittler, nicht aber als Initiator und Hersteller des Dreiländerfonds tätig gewesen, hieß es in einer dpa-Meldung.
Der Meldung war auch zu entnehmen, dass das Landgericht Hannover die AWD Holding AG am vergangenen Freitag wegen eines Beratungsfehlers zur Zahlung von 65.000 DM (33.233 Euro) Schadensersatz verurteilt hat.