Die Softline AG will sich von ihren Aktionären die Frist für die Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien bis zum 30. April 2003 verlängern lassen. Das geht aus der Tagesordnung zur Hauptversammlung des Softwarehauses am 19. Dezember hervor. Ursprünglich sollte die Ermächtigungsfrist bereits am 30. April 2002 enden.