Das zuständige New Yorker Prozeßgericht hat am 15. November 2001 die Klage von Angehörigen von Opfern der Tunnelkatastrophe von Kaprun gegen die Österreichische Elektrizitätswirtschafts-AG (Verbund) abgewiesen.
Ursprünglich hatten mehrere Anwälte, geführt von dem durch Holocaust-Klagen bekannt gewordenen US-Anwalt Fagan, den Verbund als Minderheitsaktionär der Gletscherbahnen Kaprun AG auf Schadenersatz in unbestimmter Höhe geklagt, um einen Vergleich in Milliardenhöhe zu erzielen. Jetzt entschied das US-Bundesgericht, dass die Fagan-Klage gegen den Verbund abzuweisen ist. Begründet wird das Urteil damit, daß US-Gerichte in diesem Fall keine Zuständigkeit über das österreichische Unternehmen haben. Dies teilte der Verbund heute in einer Pressemeldung mit.