Unklarheit scheint darüber zu bestehen, wie das Urteil nun tatsächlich ausgegangen ist. Dies konnte man einer vwd-Meldung entnehmen. Nachdem die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) in ihrer Samstagausgabe unter Berufung auf den Anwalt des Klägers berichtet hatte, die AWD Holding AG habe einen Prozess zum Dreiländerfonds DLF 94/17 verloren, sieht die beklagte AWD die Sachlage als zumindest ergänzungsbedürftig an. Die Entscheidung des Landgerichts Hannover, dass AWD den Kaufpreis plus Zinsen zurückerstatten und zwei Drittel der Prozesskosten tragen muss, sieht AWD nur als Teilerfolg für den Kläger.
Zudem will AWD nun gegen dieses und andere Urteil in Berufung gehen, sagte Unternehmenssprecher Folkert Mindermann. Der beschriebene Prozess gehöre zu insgesamt zehn um den Dreiländerfonds. Diese zehn Klagen, die allesamt den geschlossenen Immobilienfonds 94/17 betreffen, haben AWD zufolge einen Streitwert von drei Mio. DM. Insgesamt habe der Finanzdienstleister Anteile im Wert von 700 Mio. DM an 14.000 seiner Kunden verkauft. Die Kläger begründen ihre Ansprüche mit mangelhafter Beratung durch den Allfinanz-Dienstleister.
AWD gehe davon aus, dass weder dieses Urteil noch ein vergleichbares Urteil vom 9. November Bestand haben werde. Beide stützen sich nach Auffassung des Finanzdienstleisters auf ein nicht übertragbares Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1993. Zudem stünden sie in Widerspruch zu Entscheidungen mehrerer Oberlandesgerichte. Schließlich widerspreche es einer Entscheidung des Landgerichts Hannover zugunsten des Finanzdienstleisters vom August.