Die NSE Software AG teilt mit, dass der ursprünglich für den 28. November 2001 anberaumte Verhandlungstermin, in dem über den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Delisting-Regeln am Neuen Markt entschieden werden sollte, nun auf den 19. Dezember 2001 verschoben wurde. Das Landgericht Frankfurt am Main begründet die Verschiebung mit einem Parallelverfahren, bei dem die Berufungsverhandlung ansteht.