Brainpower bleibt vorerst am Neuen Markt - Eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Bör


Die Brainpower N.V. hat eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse AG im Zusammenhang mit den neuen Delisting-Regeln erwirkt. Dies gab Brainpower im Rahmen einer Ad-Hoc Mitteilung bekannt. Die Regeln, die Unternehmen am Neuen Markt betreffen, gelten seit dem 1. Oktober 2001. Sie sind für Brainpower bis zum 1. April 2002 ausgesetzt.



Veröffentlichungsdatum: 01.11.2001 - 08:15
Redakteur: tba
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