Die Deutsche Börse AG legt Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt betreffend die Anwendbarkeit der Ausschlussregeln auf die Unternehmen Teamwork und Prout ein. Im Interesse der Investoren und der Unternehmen, die auf die Qualität des Neuen Marktes setzen, will die Deutsche Börse an den Regeln festhalten, hieß es in einer vwd-Meldung. Die Börse vertritt unverändert die Auffassung, dass sie das Regelwerk auf Grundlage des Börsenrechts einseitig ändern kann.