Das Landgericht Hannover hat am heutigen Freitag die AWD Holding AG wegen eines Beratungsfehlers zur Zahlung von 65.000 DM Schadensersatz verurteilt. Gemäß eines Berichts der "Süddeutschen Zeitung" habe ein Anleger auf AWD-Empfehlung in einen Fonds investiert und Verluste erlitten. Negative Berichte über den Fonds seien nicht erwähnt worden, hieß es in einer dpa-Meldung vom Freitag.
Wie der Meldung weiter zu entnehmen war, habe der AWD-Sprecher Folkert Mindermann keine Stellungsnahme abgeben wollen. Der AWD-Sprecher habe jedoch auf ein früheres Urteil hingewiesen, in dem nicht auf Beraterhaftung entschieden worden sei.