Das Bundeskartellamt hat bestätigt, dass es den geplanten Zusammenschluss der Fernsehkabelnetzbetreiber UPC und PrimaCom nach dem derzeitigen Stand der Dinge nicht genehmigen würde. Ein Sprecher der Bonner Behörde wies aber am Donnerstag darauf hin, dass die Überprüfung des Fusionsvorhabens noch bis zum 15. Dezember laufe und es sich bei der ablehnenden Haltung noch nicht um eine endgültige Entscheidung handele. Unter den gegebenen Umständen würde ein Zusammenschluss nach Ansicht der Wettbewerberhüter allerdings zur Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung führen, was kartellrechtlich ein Untersagungsgrund wäre.
Daher hätten die United Pan-Europe Communication NV (UPC) und die PrimaCom AG in Mainz Ende August eine Abmahnung des Kartellamtes erhalten. Falls die Unternehmen aber nachweisen können, dass ungeachtet einer Ausweitung der marktbeherrschenden Stellung auf anderen Märkten Wettbewerbsverbesserungen eintreten, welche die Nachteile der verstärkten Dominanz überwiegen, könnte die Fusion trotzdem freigegeben werden.
Dies wäre beispielsweise durch Aufrüstung des Fernsehkabels für Ortsnetztelefonie denkbar, wie man der vwd-Meldung weiter entnehmen konnte. Die UPC hält bislang 25 Prozent an der PrimaCom und will den mittelständischen Kabelnetzbetreiber mehrheitlich übernehmen, um ihn mit ihrer Tochtergesellschaft EWT/TSS zu fusionieren.