Die MME Me, Myself & Eye Entertainment AG hat mit einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt die dauerhafte Aussetzung der Delisting-Regeln der Deutschen Börse AG erwirkt. Dies teilte das Unternehmen per Ad-Hoc Meldung mit. Durch den Beschluß des Gerichts wird es der Deutschen Börse AG untersagt, das seit dem 01.10.2001 geltende Regelwerk des Neuen Marktes, insbesondere hinsichtlich des Ausschlusses sog. "Penny Stocks" vom Neuen Markt, gegenüber der MME AG anzuwenden.
Im Gegensatz zu dem Großteil der bisher ergangenen einstweiligen Verfügungen zugunsten anderer Teilnehmer des Neuen Marktes, die für sich lediglich einen befristeten Aufschub der Wirksamkeit der Neuregelung von sechs Monaten erlangt hatten, finden aufgrund dieser Entscheidung die Delisting-Vorschriften dauerhaft keine Anwendung gegenüber der MME AG. Damit hat das Landgericht Frankfurt in vollem Umfang dem Verfügungsantrag der MME AG entsprochen.
Der vorgenannte Gerichtsbeschluß erging im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und kann gegebenenfalls aufgrund eines Rechtsmittels der Deutsche Börse AG geändert werden.