Das Bundesgericht hat im Interkonnektionsstreit zwischen der Swisscom AG und Commcare zugunsten von Swisscom entschieden. Demnach muss Swisscom die Preise für Mietleitungen und Übertragungsmedien nicht senken, meldet afx. Nach Ansicht der Richter seien weder die Mietleitungen noch die Übertragungsmedien von der gesetzlichen Interkonnektionspflicht erfasst, hieß es weiter.