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Herr Herr Knöffel

HV-Bericht Bank für kl. und mittl. Unternehmen (BkmU) - Öffentliche Berichterstattung unerwünscht!

Am 22.12.2000 lud die Bank für kleine und mittlere Unternehmen (BkmU) AG ihre Aktionäre ins Albatros-Hotel Berlin zur außerordentlichen Hauptversammlung. Außer den Vertretern der Landeszentralbank Berlin (LZB) und des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen (BaKred) wurden keine weiteren Gäste zugelassen. Lutz Starovsky als Vertreter für GSC Research vertrat daher Anteile von Kleinaktionären, um Zutritt zu erlangen und diesen Bericht erstellen zu können.





Wie der Name der Bank bereits vermuten lässt, ist das Hauptbetätigungsfeld der erst 1994 gegründeten Bank die Finanzierung von klein- und mittelständischen Unternehmen in Berlin/Brandenburg. In Zukunft soll sich jedoch der Schwerpunkt weiter in Richtung Investment Banking für mittlere Unternehmen mit starker Betonung der Emissions- und Eigenfinanzierung verschieben. Der aktuelle Kurs der Aktie zum Zeitpunkt der HV wurde vom Vorstand mit ca. 9 Euro angegeben, bei der AHAG besteht derzeit nur ein Verkaufsangebot in Höhe von 8 Euro pro Aktie.




Bericht der Vorstandsvorsitzenden





Frau Prof. Dr. Marlene Kück berichtete als Vorstandsvorsitzende der BkmU Bank AG in engagierter und mitreißender Form den Anwesenden über die derzeitige Situation des Unternehmens. Sie erklärte, dass die Risikostreuung der Kreditengagements über dem Durchschnitt der Banken und Sparkassen in den Neuen Bundesländern liege und dass gesetzliche Vorgaben immer eingehalten wurden. Trotzdem sah sich die Bank verstärkten Prüfungen unterzogen (sechs Prüfungen in den vergangenen zwei Jahren) und darüber hinaus ungerechtfertigten Vorwürfen ausgesetzt.





So sei im Zusammenhang mit der Prüfung der Bank durch den Prüfungsverband deutscher Banken e.V. der Vorwurf erhoben worden, die BkmU sei nicht „aussagebereit“. Diese Aussage ist falsch, so Frau Kück, vielmehr sei das Prüfungsteam des Verbands fachlich überfordert gewesen, was sich in nicht sachgerechten Wertungen niedergeschlagen habe. Auch mehrtägige Besprechungen mit dem Prüfungsverband im März 2000 hätten aufgrund der Voreingenommenheit des Verbands keine Annäherung gebracht. Umfangreiche schriftliche Stellungnahmen und Anfragen an das BaKred zur Klärung der Sachverhalte seien dagegen unbeantwortet geblieben.





Die vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BaKred) darauf hin mit einer Gegenprüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG wurde, so Frau Kück, vom Prüfungsverband beeinflusst, um möglichst zu gleichen (negativen) Ergebnissen zu gelangen. Aufgrund der unterschiedlich hoch eingeschätzten Kreditrisiken und des damit verbundenen Wertberichtigungsbedarfs der BkmU wurden BDO und Prüfungsverband vom BaKred eingeladen, um sich Klarheit über die Differenzen zu verschaffen.





Dem Wunsch von Seiten der BkmU, auch an diesen Gesprächen teil zu nehmen, wurde vom BaKred nicht entsprochen. Das Ergebnis dieser Gespräche war laut Frau Kück die Aufforderung des BaKred an die beiden Prüfungsgesellschaften, ihre Prüfergebnisse untereinander abzugleichen.





Als Beispiel gab Frau Kück den unterschiedlich festgestellten Einzelwertberichtigungsbedarf für ein Biomassekraftwerk an. Während die BDO zu einem Einzelwertberichtigungsbedarf in Höhe von 1,9 Mio. DM kam, diagnostizierte der Prüfungsverband die Höhe mit 2,3 Mio. DM. Im Ergebnis dieser Gespräche legte dann das BaKred den Einzelwertberichtigungsbedarf für dieses Kraftwerk mit über 3 Mio. DM fest.





Der gesamte Wertberichtigungsbedarf aller Engagements wurde vom BaKred mit 21,5 Mio. DM beziffert. Diese Summe erschien der Geschäftsleitung der BkmU viel zu hoch, weshalb der Aufsichtsrat der Bank den Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Klüber als Sonderprüfer einsetzte, der ein deutlich geringeres Volumen der Kreditrisiken ermitteln konnte. Der darauf hin an das BaKred gerichtete Einspruch wurde, so Frau Kück, bis jetzt noch nicht bearbeitet.





Das BaKred hat nach Aussage von Frau Kück im Gegenzug die fachliche Eignung von Dr. Klüber, eine Sonderprüfung vorzunehmen, in Frage gestellt und den Aufsichtsrat der BkmU für das Festhalten am derzeitigen Vorstand “aufs Heftigste kritisiert”. Grund für diese Kritik war die Nichtakzeptanz der Prüfungsergebnisse durch den Vorstand.





Als Nächstes berichtete Frau Kück von dem Versuch einer Kirchen-Bank, die BkmU Bank mit Hilfe von Insiderinformationen des BaKred im Zuge einer feindlichen Übernahme aufzukaufen. Bei dieser namentlich nicht genannten Bank handle es sich um ein Konkurrenzunternehmen, mit dem auch geschäftliche Beziehungen bestehen. Unter Androhung der Kündigung von Kreditlinien sei ein Übernahmeangebot in Höhe von 2,50 DM pro Aktie abgegeben worden, welches von der Geschäftsleitung der BkmU abgelehnt wurde, erklärte Frau Kück.





Sie erläuterte kurz, wie diese feindliche Übernahme vonstatten gehen sollte, um dann auf die Nachteile für die privaten Aktionäre der BkmU Bank AG hinzuweisen. Danach bezeichnete sie die Entwicklung der Bank im Geschäftsjahr 1999 als zufrieden stellend. Die Rückstellungen für die Risikovorsorge wurden von 9,2 auf 17 Mio. DM erhöht und die Einzelwertberichtigungen im vom BaKred geforderten Rahmen vorgenommen. Die Gewinnentwicklung im Kreditgeschäft war rückläufig, während sie im Wertpapiergeschäft überproportional zunahm.





Abschließend versprach Frau Kück die Ausschüttung einer Garantiedividende zum Schutz der privaten Aktionäre, wobei sie ausdrücklich institutionelle Investoren von dieser Maßnahme ausschloss. Ihre Rede wurde von den Anwesenden mit starkem Applaus honoriert.




Stellungnahme des Aufsichtsrats





Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Michael Schmitz, nahm vor dem Hintergrund der Differenzen mit dem BaKred Stellung und erklärte, man habe sich aufgrund der erhobenen Vorwürfe externen Rat bei Dr. Klüber und Professor Dr. Sodan eingeholt, die als unabhängige Prüfer eingesetzt wurden. Im Ergebnis der Untersuchung kam nach Aussage von Herrn Schmitz Prof. Dr. Sodan zu dem Schluss, dass die Forderung des BaKred nach Abberufung des Vorstands, weil dieser sich weigerte, die Prüfungsergebnisse anzuerkennen, nicht rechtmäßig sei.





Der Aufsichtsrat entgegnete deshalb dem BaKred, dass er vor allem die Interessen der Bank und der Aktionäre vertrete und nicht Befehlsempfänger des BaKred sei. In wenigen Sätzen wiederholte und bestätigte Herr Schmitz danach einige bereits von Frau Kück angesprochene Punkte bezüglich der differierenden Ergebnisse der verschiedenen Prüfungsgesellschaften und des BaKred. Diese Rede wurde ebenfalls unter zustimmendem Beifall der Aktionäre beendet.





 
Stellungnahme von Dr. Klüber





Dr. Klüber bestätigte in seiner Rede die Feststellungen der Vorredner, Frau Kück und Herr Schmitz, und er untermauerte die bereits angebrachten Vorwürfe gegen die einzelnen Prüfungsgesellschaften und das BaKred mit eigenen Beispielen. So wurden seinen Angaben zufolge von den Prüfern einfache rechtliche Zusammenhänge nicht verstanden und der Begriff “Wertberichtigung” falsch interpretiert. Als weiteren Kritikpunkt nannte er einige nicht erklärbare Ergebnisse der Prüfer, da die Rechenschritte, die zu den betreffenden Resultaten führten, nicht erkennbar waren.





Unverständlich in seinen Augen war auch die Bewertung der Bürgschaft eines holländischen Unternehmens mit lediglich der Hälfte des Nominalwerts. Erklärend gab er an, dass dieses Unternehmen mit einer Bilanzsumme von 130 Mio. DM und einem Jahresüberschuss von 19 Mio. DM bereits Zahlungen geleistet habe. Dennoch stelle sich seiner Aussage nach das BaKred auf den Standpunkt, dass diese Bürgschaft nicht werthaltig sei.





Abschließend betonte er, dass trotz einiger von ihm festgestellter Verbesserungsmöglichkeiten in der Organisation und der Kreditabwicklung “eine wirtschaftliche Gefährdung des Unternehmens derzeit nicht vorliegt.”




Allgemeine Aussprache





Die erste Wortmeldung eines Aktionärs bezog sich auf die Geschäftsbeziehungen der BkmU zur Konkurrenzbank. Frau Kück antwortete, von ihrer Seite aus sei versucht worden, die Geschäftsbeziehung zur Konkurrenz einvernehmlich aufzulösen, worauf diese jedoch nicht eingegangen sei. Danach wollte ein Aktionär wissen, wann die nächste HV stattfindet und der Geschäftsbericht veröffentlicht wird. Frau Kück verwies auf Februar 2001.





Die nächste Frage zielte auf die Höhe der Tantiemen ab, die der Aufsichtsrat für seine Bemühungen erhält. Nachdem vom Aufsichtsrat für die Beantwortung der Frage auch erst auf den voraussichtlich im Februar 2001 erscheinenden Geschäftsbericht verwiesen worden war, erklärte Frau Kück, sie könne zwar keine konkreten Zahlen nennen, sie könne jedoch versichern, dass die Entlohnung sehr moderat ist. Dies war sogar Anlass zu Kritik seitens des BaKred an der BkmU, die in den niedrigen „Löhnen“ letztlich eine Ursache für organisatorische Defizite in der Bank sah.





Ein weiterer Aktionär wollte die Gründe für eine feindliche Übernahme wissen, worauf ihm Frau Kück erklärte, dass die Ertragskennzahlen der BkmU besser aussehen und dass auch eine wissenschaftliche Untersuchung die durchschnittlich schlechteren Kennzahlen von kirchlichen Bankinstituten belege. Die Frage, ob dahin gehende Probleme aus dem Engagement der Konkurrenzbank an der BkmU entstehen könnten, verneinte Frau Kück mit dem Hinweis auf die lediglich 9-prozentige Beteiligung.





Ein christlicher Anteilseigner brachte seinen Unmut über die Vorgehensweise seiner Kirche gegenüber der BkmU Bank zum Ausdruck und dankte dem Vorstand für die geleistete Arbeit. Der darauf folgende Vorschlag eines Aktionärs, über das Vertrauen in Aufsichtsrat und Vorstand abzustimmen, fand bei einem anderen Aktionär wenig Zustimmung. Dieser wollte vorerst den Abschlussbericht abwarten und nicht der Geschäftsleitung voreilig Entlastung erteilen.





In weiteren Beiträgen wurden dann Überlegungen angestellt, wie man den Protest über die Vorgehensweise des BaKred gegenüber der BkmU von Aktionärsseite zum Ausdruck bringen und so der Geschäftsleitung den Rücken stärken könnte. Dies führte allerdings zu keinem konkreten Ergebnis. Nach parallelen Fällen und den Motiven des BaKred befragt, erklärte Frau Kück, ihr seien Konflikte insbesondere kleinerer Banken mit dem BaKred durchaus bekannt und das BaKred wolle diese kleinen Institute “einfach weghaben ”.





In der Zwischenzeit ging Herr Thomas Happel nach vorn und fragte den Aufsichtsrat, ob er vor der Versammlung reden dürfe, worauf ihm Dr. Voss nach kurzer Rücksprache das Rederecht erteilte.








Stellungnahme von Herrn Happel (BaKred)





Herr Happel wurde von den Aktionären ausgebuht, als er sich als der für kleine Kreditinstitute zuständige Abteilungsleiter im BaKred vorstellte. Einige Zwischenrufer forderten jedoch, ihn sprechen zu lassen, und so erklärte er, dass für ihn selbstverständlich auch jetzt § 9 des KWG (Schweigepflicht) gilt. In sehr gewählten Worten nahm er Stellung zu einigen in den Vorreden angebrachten Vorwürfen.





So ist seiner Aussage nach der Abgleich von Unstimmigkeiten mehrerer Prüfer durchaus üblich und notwendig, um eine reale Einschätzung der Situation zu erhalten. Auch wies er darauf hin, dass das BaKred zu den Schlussbesprechungen nie die untersuchten Unternehmen einlädt, sondern nur die beauftragten Prüfer. Außerdem ging es bei den Gesprächen mit der BkmU seinen Worten zufolge nie um Inhalte, sondern immer nur um Formalien.





Er räumte ein, dass es “natürlich sehr große Differenzen bei der Bewertung der einzelnen Kreditrisiken gibt”, und er meinte weiter, “aber auch wenn Dr. Klüber zu anderen Ergebnissen gekommen ist, können wir seine Ergebnisse nicht ungeprüft übernehmen.” Auch den Vorwurf der Preisgabe von Betriebsgeheimnissen an eine kirchliche Konkurrenzbank wies er zurück.





Bevor es zur Abstimmung über die Wahl des Wirtschaftsprüfers kam, wurde noch eine Frage zum Zeitpunkt des möglichen Börsengangs der BkmU gestellt. Frau Kück meinte, ein Börsengang zu diesem Zeitpunkt komme einer Vermögensvernichtung gleich, und man warte daher auf ein besseres Umfeld.




Abstimmungen





Nach Feststellung der Präsenz mit 5,672 Mio. von insgesamt 7,144 Mio. Aktien, entsprechend 79,4 Prozent der Stimmberechtigten, wurde über die Wahl von Dr. Wolfram Klüber aus Berlin als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 1999 abgestimmt. Die Wahl wurde mit 81,99 Prozent Zustimmung angenommen und von knapp 16 Prozent der Stimmen abgelehnt. Zum nahezu gleichen Ergebnis kam es bei der Abstimmung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2000, für das ebenfalls Dr. Klüber vorgeschlagen wurde.





Die Vorschläge über die Anpassung der Satzung an den Euro, über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln sowie damit verbundene Satzungsänderungen wurden einstimmig angenommen. Die Beschlussfassung über die Einteilung des Grundkapitals in Anteile von 1 Euro und damit verbundene Satzungsänderungen wurden mit 99,76-prozentiger Zustimmung akzeptiert.





Bei der Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals war das Einverständnis mit 83,8 Prozent deutlich niedriger. Nachdem das 1999 geschaffene genehmigte Kapital in Höhe von 7 Mio. DM mit 5.720.000 DM bereits ausgeübt worden ist, wurde das noch verbliebene genehmigte Kapital aufgehoben und durch ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von 6.736.364 Euro ersetzt.





Abschließend wurde noch die Frage nach dem aktuellen Wert der BkmU-Aktie gestellt. Nach einigem Zögern betonte Frau Kück, sie setze sich jetzt über die eigentlich intern getroffene Absprache, nichts zum Wert der Aktie zu sagen, hinweg, und sie erklärte, eine Aktie sei mit ca. 32 DM zu bewerten. Zu diesem Ergebnis sei die bankinterne Research-Abteilung aufgrund fundamentaler Aspekte gekommen. Unter großem Beifall schloss sie dann den offiziellen Teil der HV.




Fazit und Schlussworte





Um einige auf der außerordentlichen HV genannte Fakten und Hintergründe zu erhellen, erbat ich noch einige zusätzliche Informationen von der Geschäftsleitung und einigen Aktionären. Leider wurden mir diese jedes Mal nach der Vorstellung als HV-Berichterstatter für GSC Research verwehrt. Es ging sogar so weit, dass man mir keine Tagesordnung aushändigte, mit dem Hinweis, “die können Sie auch im Bundesanzeiger nachlesen.” Zuletzt wurde mir mehrmals mit rechtlichen Konsequenzen gedroht, sollte ich einen Bericht über diese HV verfassen und diesen dann anderen als den eingetragenen Aktionären der BkmU zugänglich machen.





Darüber hinaus musste ich erfahren, dass die beiden Aktionäre, von denen ich die Vollmacht für den Besuch der außerordentlichen Hauptversammlung erhalten habe, auf Aktionärsbeschluss hin schriftlich dazu aufgefordert werden, zu ihrem “unternehmensschädigenden Verhalten” Stellung zu nehmen. Auch soll nach Angaben von Frau Kück auf der nächsten Hauptversammlung eine Satzungsänderung beschlossen werden, die es BkmU-Aktionären verbietet, ihnen durch den Besitz von Aktien zugängliche „Informationen zur kommerziellen Nutzung zu missbrauchen“.





Einerseits kann eine Großfamilie mit fähiger Geschäftsleitung etwas sehr Interessantes sein, und die versprochene Garantiedividende ist auch nicht schlecht, andererseits stimmen die vielen Differenzen mit „betriebsfremden“ Wirtschaftsprüfern und dem BaKred sowie die rigorose Abschottung nach außen nachdenklich. Sollten wirklich alle anderen schief liegen und die BkmU der weiße Rabe sein?





Um möglichst emotionslos eine rationale Entscheidung zu treffen, scheint es ratsam, die für Februar angekündigte HV mit den aktuellen Geschäftszahlen abzuwarten. Bis dahin sollten auch Käufe, zumindest für Nicht-Familienmitglieder, verschoben werden. Ein Engagement drängt sich unter den derzeitigen Voraussetzungen nicht auf.




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Veröffentlichungsdatum: 07.01.2001 - 12:00
Redakteur: lst
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