Auf eine schriftliche Anfrage des Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) hat die Cargolifter AG nach eigenen Angaben bereits im Mai ausführlich Stellung genommen. Das Unternehmen hatte die auf der letzten Hauptversammlung am 17. März vorgestellten neuen Planungen, die gegenüber dem Börsenprospekt einen erhöhten Kapitalbedarf, eine Verschiebung des vorgesehen Fertigstellungstermins für den Prototyp und auch für den Breakeaven beinhaltete, nicht zuvor Ad-Hoc gemeldet.
Der Vorstand habe im Vorfeld der Hauptversammlung nach Rückfrage bei Beratern entschieden, dass die Informationen nicht das Potential gehabt hätten, den Börsenkurs erheblich zu beeinflußen. Die gesetzlichen Regelungen würden in einem solchen Fall eine Ad-Hoc Meldung vorschreiben. Zudem habe die Hauptversammlung an einem Samstag, also keinem Börsentag stattgefunden.
Verstöße gegen die Ad-Hoc-Publizität können mit Bußgeldern bis zu drei Mio. DM geahndet werden. Das BAWe prüft seit Mai, ob Cargolifter gegen Regelungen der Ad-Hoc-Publizität verstoßen hat. Bislang handele es sich ausschließlich um eine Prüfung, hieß es in der vwd-Meldung weiter.