Die Vi(z)rt Ltd. hat eine einstweilige Verfügung gegen die neu eingeführten Delisting-Regeln der Deutschen Börse AG erwirkt. Das Landgericht Frankfurt am Main habe der Deutschen Börse am 18. Oktober in einer einstweiligen Verfügung untersagt, die neuen Delisting-Regeln auf die Aktien des am Neuen Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelten US-Unternehmens anzuwenden. Laut einer Pressemitteilung der Vi(z)rt Ltd. wird die einstweilige Verfügung bis zum 31. März 2002 wirksam sein.
Das Unternehmen gab darüber hinaus bekannt für das dritte Quartal mit einer deutlichen Verbesserung des operativen Geschäfts im Vergleich zum Vorquartal zu rechnen. Vi(z)rt will die Ergebnisse für das 3. Quartal am 13. November 2001 veröffentlichen.