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Sanacorp legt Beschwerde gegen Beschluss des Karte - Das Bundeskartellamt hat den angemeldeten Mehrheit


Die Sanacorp Pharmahandel AG hat gegen den ablehnenden Beschluss des Bundeskartellamts wegen der Mehrheitsübernahme an ihrem Konkurrenten Andrea-Noris Zahn (Anzag) AG Beschwerde eingelegt. Laut einer vwd-Meldung muss der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Beschwerde prüfen. Das Bundeskartellamt hat den angemeldeten Mehrheitserwerb an der Anzag durch den Pharmagroßhändler abgelehnt, weil es einen marktbeherrschende Stellung beider Unternehmen auf einzelnen Märkten befürchtet. Sanacorp will dies nun gerichtlich klären lassen.



Das Kartellamt habe die veränderte Situation im Pharmamarkt, die hohe Wettbewerbsintensität auf den betroffenen Märkten und die Auswirkungen der beabsichtigten Zwei-Marken-Strategie beider Unternehmen nach dem Zusammenschluss nicht zutreffend erachtet. Sanacorp sieht sich mit einem Marktanteil von rund 13 Prozent als viertgrößter Pharmahändler Deutschlands. Sie hält derzeit 25 Prozent minus zwei Aktien an der Anzag und möchte diesen auf 25 Prozent plus drei Aktien erhöhen.



Veröffentlichungsdatum: 30.10.2001 - 12:50
Redakteur: tba
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