Die tiscon Infosystems AG hat beim Landgericht Frankfurt eine Einstweilige Verfügung erwirkt, wonach die neuen Delisting-Regeln der Deutschen Börse AG nicht vor dem 1. April 2002 auf das Unternehmen anzuwenden sind. Die Verfügung des Gerichts sei bereits Anfang Oktober erwirkt worden, hieß es in einer vwd-Meldung. Die Fristverlängerung um ein halbes Jahr ermögliche es, die eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen des Unternehmens ergebniswirksam werden zu lassen und das Vertrauen der Anleger langfristig zu sichern.