Die e-Jay AG hat vor der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse AG erwirkt. Dies teilte das Unternehmen per Ad-Hoc Meldung mit. Im vorgelegten Beschluss wird der Deutschen Börse AG untersagt, das geänderte Regelwerk Neuer Markt dahingehend anzuwenden, dass die eJay AG auf Grund der hinreichend bekannten Kriterien Aktienkurs und Marktkapitalisierung aus dem Neuen Markt ausgeschlossen wird.
Der Beschluss ist gleichbedeutend mit einer Fristverlängerung von sechs Monaten. Damit bleibt die eJay AG bis zum 01. April 2002 von den Ausschlusskriterien unberührt.