Die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) hat nach den bereits bekannt gewordenen Missständen im Block zwei des Kernkraftwerks (KKW) Philippsburg in den deutschen Kernkraftanlagen, an denen sie beteiligt ist, zwei weitere "Regelabweichungen" festgestellt. Das habe die Überprüfung der Handhabung der Notkühlsysteme ergeben, hieß es in einer vwd-Meldung. Im Kernkraftwerk Obrigheim habe es im Jahr 2001 vorübergehend einen fünfprozentigen Abmangel in der Menge der Kühlflüssigkeit und einen sechsprozentigen Abmangel in der Borkonzentration gegeben.
Diese "geringen" Abmängel seien in den vergangenen Jahren in ähnlicher Art aufgetreten. Fest stehe, so die EnBW, dass die Flüssigkeitsmenge und Borkonzentration jederzeit sicherheitstechnisch ausreichend war. Im Block eins des Kernkraftwerks Neckarwestheim habe es in der Revision im Jahr 1997 einen vierprozentigen Abmangel in der Menge der Kühlflüssigkeit gegeben. Die Borkonzentrationen seien "in Ordnung" gewesen. Ein neutraler nuklearer Sonderbeauftragter soll eingesetzt werden. Er soll alle sicherheitsrelevanten Vorgänge in den EnBW-Anlagen untersuchen und die Konsequenzen für das künftige Handeln des Unternehmens aufzeigen.
Die EnBW kündigte ferner an, die Aufarbeitung der Überprüfung der Handhabung von Notkühlsystemen in den Anlagen seit 1992 - dem Jahr der Einführung des geltenden Betriebshandbuchs in Obrigheim - am 30. Oktober fertiggestellt zu haben und zu veröffentlichen. Für die Jahre zuvor ab Inbetriebnahme der Anlagen würden die Arbeiten bis Ende kommender Woche abgeschlossen sein und dann veröffentlicht werden.