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Prout erwirkt einstweilige Verfügung - Gericht entscheidet gegen die Deutsche Börse


Die Prout AG hat beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse AG erwirkt. Danach haben die zum 1. Oktober neu eingeführten Delisting-Vorschriften für den Neuen Markt dauerhaft keine Auswirkungen auf die Prout AG.



Das Gericht entsprach in vollem Umfang dem Antrag des Darmstädter Spezialisten für Document-Output-Management Software. Dieses Urteil erging im Verfahren über den einstweiligen Rechtsschutz. Es kann gegebenenfalls aufgrund eines Rechtsmittels der Deutsche Börse AG geändert werden, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Donnerstag.



Veröffentlichungsdatum: 25.10.2001 - 20:14
Redakteur: rpu
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