Die Prout AG hat beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse AG erwirkt. Danach haben die zum 1. Oktober neu eingeführten Delisting-Vorschriften für den Neuen Markt dauerhaft keine Auswirkungen auf die Prout AG.
Das Gericht entsprach in vollem Umfang dem Antrag des Darmstädter Spezialisten für Document-Output-Management Software. Dieses Urteil erging im Verfahren über den einstweiligen Rechtsschutz. Es kann gegebenenfalls aufgrund eines Rechtsmittels der Deutsche Börse AG geändert werden, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Donnerstag.