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Isar-Amperwerke: Rechtsstreit wurde durch Prozessv - Die Aktionäre hätten im Wesentlichen eine Fehlrela

Der Rechtsstreit zwischen der Aktionärin Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl-Walter Freitag und anderen Aktionären gegen die Isar-Amperwerke AG ist auf Vorschlag und Empfehlung des Gerichts und unter Mitwirkung des Vereins zur Förderung der Aktionärsdemokratie e.V., vertreten durch den Vorstand Frau Caterina Steeg, durch Prozessvergleich beendet worden. Die Aktionäre hätten im Wesentlichen eine Fehlrelation zu Lasten der außenstehenden Aktionäre der Isar- Amperwerke AG im Rahmen der Verschmelzung verschiedener bayerischer Stromversorger zum größten deutschen Regionalversorgungsunternehmen unter der Firma E.ON Bayern AG, gerügt. Dies gab die Isar-Amperwerke AG am Donnerstag in einer einer Ad-Hoc Mitteilung bekannt.

In Rahmen des Vergleichs habe sich die Mehrheitsaktionärin E.ON Energie AG als Beitretende auf Seiten der Isar-Amperwerke AG verpflichtet, nach Durchführung eines Aktiensplits bei der Isar-Amperwerke AG im Verhältnis 1 zu 25, den außenstehenden Aktionären der Isar-Amperwerke AG für jeweils 25 Aktien fünf Zusatzstückaktien der Isar-Amperwerke AG aus ihrem Bestand kosten- spesen- und provisionsfrei zu gewähren.

Des Weiteren habe sich die E.ON Energie AG verpflichtet, den außenstehenden Aktionären der Isar-Amperwerke AG im Falle eines sogenannten squeeze-out als Barabfindung mindestens den Wert je Stückaktie der Isar-Amperwerke AG, das heißt 30,15 Euro je Stückaktie, anzubieten, der sich aus dem Bewertungsgutachten der PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 15. Mai 2001 anlässlich der Verschmelzungen ergebe. Diese Verpflichtung bestehe bis zum 31. Dezember 2004, hieß es in der Ad-Hoc Mitteilung weiter.

Der Ad-Hoc Mitteilung war auch zu entnehmen, dass das Bezugsangebot auf zwei Monate befristet sei und nach Eintragung der letzten Umstrukturierungsmaßnahme der Isar-Amperwerke AG in das Handelsregister unverzüglich im Bundesanzeiger und in den Publikationsorganen "Die Welt", "Handelsblatt", "Süddeutsche Zeitung" und "Frankfurter Allgemeine Zeitung". veröffentlicht werde. Bis dahin sei von den außenstehenden Aktionären und Depotbanken nichts zu veranlassen.



Veröffentlichungsdatum: 25.10.2001 - 16:57
Redakteur: mm
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