Im Zuge ihrer gerichtlichen Auseinandersetzungen gegen die AGIV AG, in denen es u. a. um die überhöhte Aufsichtsratsvergütung ging, hat die SdK einen gerichtlichen Vergleich geschlossen, dem der neue Mehrheitsaktionär der AGIV, die HBAG Real Estate AG, beigetreten ist. Dies gab die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre im Rahmen einer Pressemitteilung bekannt. Durch diesen Vergleich kommt es nicht nur zu einer Rückführung der Aufsichtsratsvergütung um mindestens 4 Mio. DM, sondern auch zur Zahlung eines Ausgleichsbetrages an alle Minderheitsaktionäre, die auf der Hauptversammlung 2000 gegen die Aufsichtsratsentlastung gestimmt haben.
Der Wortlaut des Vergleichs ist am 14. September im Bundesanzeiger und in überregionalen Tageszeitungen veröffentlicht worden. Durch die Depotbanken werden die AGIV-Aktionäre demnächst ebenfalls über den Inhalt unterrichtet werden. Danach sind alle diejenigen Aktionäre zum Empfang der Zahlung von 1 Euro je AGIV-Aktie berechtigt, die auf der Hauptversammlung der AGIV am 27. Juni 2000 bei Tagesordnungspunkt 6 (Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 1999) mit "Nein" gestimmt oder sich der Stimme enthalten haben. Dazu gehören in jedem Fall alle Aktionäre, die vor oder während der Hauptversammlung ihr Stimmrecht auf die SdK übertragen haben.