Die Kinowelt Medien AG hat vor dem Landgericht Frankfurt am Main auf dem Wege einer einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Börse AG einen Aufschub der seit dem 1. Oktober gültigen Delisting-Regeln erwirkt. Die Deutsche Börse dürfe das Regelwerk ab Inkrafttreten innerhalb von sechs Monaten nicht gegen Kinowelt anwenden, hieß es in einer Pressemitteilung des Unternehmens.