Aktionäre der Biodata Information Technology AG wollen bis Ende Oktober Strafanzeige gegen die Vorstände des Neue-Markt-Unternehmens stellen. Das kündigte der Münchener Rechtsanwalt Klaus Rotter an. Rotter bestätigte damit einen Bericht des Magazins "Focus-Money", wonach außerdem eine Schadensersatzklage vorbereitet wird. Der Anwalt, der fünf bis zehn Aktionäre des Unternehmens vertritt, fügte hinzu, es sei noch offen, wann die Schadensersatzklage eingereicht werde. Zunächst solle das Ergebnis der Strafanzeige abgewartet werden, hieß es in der vwd-Meldung weiter.
Die Aktionäre seien durch eine Ad-Hoc Mitteilung vom 20. August 2000 von Biodata getäuscht worden, begründete Rotter das Vorhaben. Biodata habe damals einen Mio-Auftrag gemeldet, der nicht zustande kam. Damit sei den Anlegern Mehrumsatz vorgespiegelt worden, erläuterte der Anwalt. Die Rechtmäßigkeit der Ad-Hoc Mitteilung über den Auftrag wird auch vom Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) untersucht.