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Digital Advertising erwirkt einstweilige Verfügung - Der Verbleib am Neuen Markt ist somit vorerst gesi


Auf Antrag der Digital Advertising AG hat das Landgericht Frankfurt am Main im Wege einer einstweiligen Verfügung der Deutschen Börse die Anwendung des geänderten Regelwerks Neuer Markt mit den dort vorgesehenen Ausschlusskriterien, insbesondere der damit verbundenen Fristen, auf das Unternehmen untersagt. Dies teilte die Digital Advertising AG per Ad-Hoc Meldung mit.



Nach dem Beschluss der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt dürfen die neuen Richtlinien frühestens ab April 2002 auf den Anbieter digitaler Kommunikationslösungen angewandt werden. Gegen die Verfügung kann die Deutsche Börse AG noch Rechtsmittel einlegen. Begründet wurde der Antrag von Seiten des Unternehmens mit einer Vertragsverletzung der Deutsche Börse AG.



Veröffentlichungsdatum: 17.10.2001 - 08:46
Redakteur: tba
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