Die UBS AG und die CS Group haben bei der Übernahmekommission um Befreiung von der Pflicht eines Übernahmeangebots an die Minderheitsaktionäre der Crossair AG nachgesucht. Ein entsprechendes Gesuch wurde nach vwd-Angaben der Kommission am Freitag unterbreitet. Die UBS und die CS Group halten gegenwärtig 35,9 Prozent bzw. 34,5 Prozent der Namensaktien der Crossair AG. Nach Börsengesetz sei bei Überschreiten von 33,33 Prozent der Stimmrechte für alle kotierten Beteiligungspapiere ein Übernahmeangebot an die Minderheitsaktionäre und an die Inhaber der Genusscheine zu richten, sofern kein Ausnahmegrund vorliegt.
Weiteren Angaben zufolge ersuchen die Banken nun die Übernahmekommission festzustellen, dass ein gesetzlich vorgesehener Ausnahmegrund vorliegt und somit keine Übernahmepflicht besteht. Gemäss Börsengesetz und entsprechend der geltenden Praxis der Übernahmekommission entfällt die Übernahmepflicht, unter anderem, wenn die Anteile zu Sanierungszwecken übernommen werden, und dies geeignet ist, das Überleben eines Unternehmens zu ermöglichen.