Der Insolvenzverwalter der teamwork information management AG, Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, teilt mit, dass für die teamwork AG am 24. Oktober 2001 beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse AG erwirkt wurde. Dies konnte man einer Ad-Hoc Mitteilung der teamwork AG entnehmen. Die einstweilige Verfügung untersagt der Deutschen Börse AG die Umsetzung der am 01. Oktober 2001 in Kraft getretenen Änderung des Regelwerk Neuer Markt mit den dort vorgesehenen Ausschlusskriterien bis zum 01. Oktober 2002 in Bezug auf die teamwork AG.
Damit ist die teamwork AG das erste insolvente Unternehmen am Neuen Markt, dass eine einstweilige Verfügung mit einem Aufschub von einem Jahr gegen die Regelwerksänderung der Deutsche Börse AG erwirkt hat, wie der Prozessbevollmächtigte der teamwork AG, Rechtsanwalt Dr. Brandts, bestätigte.