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Mauser Waldeck: SdK erhebt Anfechtungsklage! - Der Mehrheitsaktionär Ahrend will das Kerngeschäft


Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat beim Landgericht Kassel gegen die Mauser Waldeck AG Anfechtungsklage erhoben. Dies gab die SdK im Rahmen einer Pressemitteilung bekannt. Damit wendet sich die SdK gegen die Absicht des Mehrheitsaktionärs Koninklijke Ahrend N.V., sich das unmittelbare Verfügungsrecht über das Kerngeschäft des Unternehmens zu verschaffen.



Hintergrund der Klage sei ein auf der Hauptversammlung am 13. September 2001 vom Mehrheitsaktionär durchgesetztes Sanierungskonzept. Dieses sieht eine Kapitalzuführung bei der 100-prozentigen Tochtergesellschaft Mauser Office GmbH unter alleiniger Beteiligung des Mehrheitsaktionärs vor – mit dem Ergebnis, daß dieser dort eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung erhält. In der Mauser Office GmbH wird das Kerngeschäft des Konzerns mit den Stahl-Büromöbeln geführt.



Nach Auffassung der SdK benutzt die niederländische Ahrend N. V. den Kapitalbedarf der Tochtergesellschaft als Vorwand, um bei der Mauser Office GmbH nun den direkten Zugriff zu erlangen, den sie im vergangenen Jahr, entgegen ihren ursprünglichen Absichten, in den Übernahmeverhandlungen mit der Rheinmetall AG nicht hatte erreichen können.



In dem Vorgehen von Ahrend sieht die SdK nicht nur einen unzulässigen Ausschluß des Bezugsrechts der übrigen Aktionäre, sondern ebenso einen gravierenden Verstoß gegen die Treuepflicht des Mehrheitsaktionärs gegenüber den Minderheitsaktionären. Ahrend habe nämlich eine Kapitalerhöhung unter Einbeziehung der freien Aktionäre ausdrücklich abgelehnt



Veröffentlichungsdatum: 24.10.2001 - 15:47
Redakteur: tba
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