Die e.multi Digitale Dienste AG hat vor dem Frankfurter Landgericht per einstweiliger Verfügung erwirkt, dass die neuen Delisting-Regeln der Deutschen Börse AG erst ab dem 01.04.2002 auf das Unternehmen anzuwenden sind. Dies konnte man einer dpa-Meldung entnehmen. Die einstweilige Verfügung wurde am 11.10.2001 beim Frankfurter Landgericht eingereicht, das am 22.10.2001 im Sinne von e.multi entschied.