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Micrologica: Gericht stimmt Antrag gegen Deutsche - Rechtsanwalt Thorsten Bieg kündigte Berufung an
Das Landgericht Frankfurt hat einem Antrag der Micrologica AG nicht stattgegeben. Das Unternehmen habe für die neuen Delisting-Regeln der Deutsche Börse AG im Zuge einer Einstweiligen Verfügung eine zeitliche Aussetzung von sechs Monaten erreichen wollen, sagte eine Sprecherin von Micrologica. Diesem Antrag sei in erster Instanz nicht stattgegeben worden. Micrologica-Rechtsanwalt Thorsten Bieg kündigte

Berufung an. "Wir wollen die Rechte der Aktionäre wahren", betonte er. Nun müsse das Oberlandesgericht eine Entscheidung fällen.

Veröffentlichungsdatum: 01.10.2001 - 14:15
Redakteur: tba
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