Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) hat im Zusammenhang mit einer am Dienstag veröffentlichten Pflichtmitteilung der DePfa Deutsche Pfandbrief Bank AG eine Anfangsprüfung wegen möglichen Verstoßes gegen die Ad-Hoc-Richtlinien eingeleitet. Laut einer vwd-Meldung sei ist die Dauer der Untersuchung noch nicht absehbar.
In einer Meldung hatte die Bank Gerüchten über eine Gewinnwarnung widersprochen, später indes einen geringfügigen Korrekturbedarf eingeräumt. Nach Aussagen der BAWe-Sprecherin sei noch nicht klar, inwieweit der Fall auch Insider-Tatbestände berühren könnte.