Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) prüft im Wege einer ersten Analyse mögliche Verstöße gegen das Insiderhandelsrecht und Ad-Hoc-Vorschriften im Zusammenhang mit Aktien der Biodata Information Technology AG. Veröffentlicht wurde dieser Sachverhalt heute im "Manager-Magazin". Sollten sich nach der Routineprüfung wegen möglichen Insiderhandels Anhaltspunkte für Verstöße ergeben, werde eine formale Insideruntersuchung eingeleitet, sagte eine BAWe-Sprecherin.
Hintergrund dazu ist ein markanter Anstieg des Handelsvolumens im Vorfeld einer am Berichtstag veröffentlichten Umsatzwarnung des Unternehmens. In der ersten Analyse werden gemeinhin Umsätze und Kursverläufe der Aktie betrachtet. Bei der förmlichen Untersuchung forscht das BAWe nach möglichen Insidern, indem Kauf- bzw Verkauforders bei Banken abgefragt werden. Bei erfolgreicher Suche wird das Verfahren an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet.
In einer weiteren Prüfung untersucht die Kontrollbehörde, ob eine Ad-Hoc-Mitteilung des Unternehmens vom 20. August 2000 über einen Großauftrag rechtens war. Biodata hatte in einer Mitteilung am Freitag die alte Meldung korrigiert, da der Großauftrag nicht zu Stande gekommen ist. Sollte ein Verstoß gegen Ad-Hoc-Vorschriften nachgewiesen werden, kann das BAWe - je nach Schwere des Vergehens - ein Bußgeld bis zu drei Mio. DM verhängen.