Laut UIAG darf der Ankaufspreis den durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 10 Tage nicht überschreiten und diesen Betrag nicht um mehr als die Hälfte unterschreiten.
Das Aktienrückkaufprogramm, das nun zum Teil realisiert werden soll, wurde weiteren Angaben zufolge von der Hauptversammlung am 10. Mai 2000 genehmigt. Es ermächtige den UIAG-Vorstand, bis zu 10 Prozent des Grundkapitals an eigenen Aktien der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 18 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung zu erwerben, hieß es weiter.